MINI Cooper SE 3-Türer

MINI Cooper SE 3-Türer: Offizieller Stromverbrauch kombiniert in kWh/100km: 16,9-14,9 (NEFZ) / 17,6-15,2 (WLTP) / Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 203-233 km.

 

Der vollelektrische MINI.

ELEKTRISIERENDER FAHRSPASS, TOP-KONDITIONEN & INNOVATIVE LADELÖSUNGEN.

 

Der MINI Cooper SE ist das, was MINI ausmacht, und noch viel mehr: Gokart-Feeling 2.0 ab der ersten Sekunde, vereint mit ikonischem Design und smarter Einfachheit. Entdecken Sie jetzt unsere Aktionsangebote für den vollelektrischen MINI mit Top-Konditionen und sichern Sie sich zu Ihrem elektrisierendem Fahrspaß bis zu 6.750,– EUR* Umweltbonus.

 


 

INNOVATIVE LADELÖSUNGEN.

Dank MINI Charging ist laden, so einfach wie nie, an mehr als 90.000 Ladepunkten in Deutschland. Mit der MINI App behalten Sie jederzeit den Überblick über die verbleibende Reichweite, den Ladestatus sowie nächstgelegene Lademöglichkeiten und genießen viele weitere komfortable Features für ein einfaches Lademanagement.

 

MINI COOPER SE 3-TÜRER aufladen

SO LADEN SIE IHREN MINI.

Einfach laden. Die elektrifizierten MINI Modelle.


 

JETZT ANGEBOT MIT BIS ZU 6.750,– EUR* UMWELTBONUS SICHERN.

Fordern Sie Ihr individuelles Angebot mittels Kontaktformular an. Ihr persönlicher MINI Verkaufsberater wird Sie dann so schnell wie möglich kontaktieren, um mit Ihnen Ihr Angebot durchzusprechen, wichtige Details zu klären und Ihre offenen Fragen zu beantworten. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter mini.de/umweltbonus.

Privatkunden Angebote.

 

Gewerbekunden Angebote.

 

* Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.


Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR.


Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).


Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.


Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de